Motorbezogene Versicherungssteuer „alt“ und „neu“: Mit der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeuges bis Oktober 2020 warten?

Research output: Contribution to journalArticle

Abstract

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde unter anderem die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer geändert. Diese wird für nach dem 30.9.2020 erstmals zugelassene Fahrzeuge nicht mehr nur anhand der Leistung des Verbrennungsmotors, sondern zusätzlich anhand der CO2-Emissionen berechnet. In diesem Beitrag wird die Auswirkung der geänderten Berechnungsweise auf die Steuerhöhe für ausgewählte Fahrzeuge der Klasse M1 dargestellt.
Original languageGerman
Pages (from-to)20-21
Number of pages2
JournalBÖB-Journal
Volume2020
Issue number83
Publication statusPublished - Aug 2020

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