Geänderte Berechnungsweise der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 1. 10. 2020: Auswirkungen der neuen Berechnungsart auf die Steuerhöhe

Research output: Contribution to journalArticle

Abstract

Für Fahrzeuge, die nach dem 30. 9. 2020 erstmals zugelassen werden, kommt es zu einer geänderten Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Diese wird nicht mehr nur anhand der Leistung des Verbrennungsmotors, sondern zusätzlich anhand der CO2-Emissionen besteuert. In Abhängigkeit der Leistung des Motors und des CO2-Ausstoßes des Fahrzeugs ergeben sich damit Verteuerungen bzw Vergünstigungen der Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge im Vergleich zur alten Berechnungsmethode. In diesem Beitrag wird anhand ausgewählter Fahrzeuge dargestellt, wie sich die neue Berechnungsart auf die Steuerhöhe auswirkt.
Original languageGerman
Pages (from-to)1019-1024
Number of pages6
JournalSteuer- und Wirtschaftskartei
Volume2020
Issue number19
Publication statusPublished - 10 Jul 2020

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